Verhaltensregeln für die Stallgasse

Folgende Regeln haben wir vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW auferlegt bekommen, damit wir den Betrieb weiter aufrecht erhalten dürfen:

1. Vor dem Betreten der Stallgasse gründlich die Hände waschen.
2. Es befinden sich nur 2 Pferde mit jeweils einer Person (bei Kindern zusätzlich ein vereinsinterner Erwachsener) gleichzeitig in der Stallgasse.
3. Zwischen den Personen befindet sich ein Abstand von mindestens 2 Metern.
4. In der Sattelkammer ist immer nur eine Person.
5. Während der Fütterungszeiten befindet sich außer Alexander niemand in der Stallgasse.
6. Die maximale Aufenthaltsdauer in Stallgasse und Reithalle beträgt pro Pferd und Tag 2 Stunden.
7. Nach dem Verlassen der Stallgasse gründlich die Hände waschen.
8. Jeder trägt sich in die ausgehängten Listen ein.
9. Personen mit Erkältungsanzeichen oder Fieber bleiben zu Hause!

Um bei der Eindämmung des Coronavirus aktiv mitzuhelfen, bitten wir alle um die unbedingte Einhaltung der Regeln.

Der Vorstand

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